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Vereinssatzung

Article Index
Vereinssatzung
Erwerb und Ende der Mitgliedschaft
Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Mildtätigkeit
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§1 Name und Sitz des Vereins


Der Verein führt den Namen "Arzt- und Zahnarzthilfe Kenya e.V.",
im Folgenden auch mit „AZHK“ abgekürzt.

Sitz des Vereins ist Sömmerda / Thüringen

§2 Zweck des Vereins


  1. Der AZHK hat den Zweck, die zahnärztliche und medizinische Versorgung der armen Bevölkerungsschichten in Entwicklungsländern finanziell, materiell und durch praktische Arbeit vor Ort zu unterstützen.
  2. Projekte, die dem Kampf gegen die Aids-Epidemie und der Prävention der HIV- Ausbreitung dienen, werden ebenso unterstützt. Eingeschlossen sind auch Selbsthilfeprojekte HIV- Infizierter.
  3. Außerdem vermittelt die AZHK Patenschaften zur Förderung bedürftiger kenianischer Kinder, bevorzugt AIDS-Waisenkinder. Gefördert wird weiterhin die Berufsausbildung in Entwicklungsländern, insbesondere zu Ärzten, Zahnärzten, Krankenschwestern, Zahnarzthelferinnen und Zahntechnikern.
  4. Die direkte finanzielle Unterstützung von Partnerorganisationen in Entwicklungsländern ist zur Umsetzung der gemeinsamen Projekte zulässig. Partnerorganisationen im Sinne dieser Satzung sind Non-Profit-Organisationen, die die gleichen oder ähnlich Zwecke wie dieser Verein haben und die nach ähnlichen Grundsätzen wie gemeinnützige Organisationen in Deutschland geführt und bewirtschaftet werden.
  5. Die Ausgaben des Vereins werden durch Spenden und Mitgliedsbeiträge abgedeckt.
  6. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.