Richtlinien Hilfseinsatz
Informationen zu Arbeitseinsätzen in Kenya
(Stand:07.02.2010)
Vielen Dank für Ihr Interesse, unser Projekt aktiv zu unterstützen.
Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
Sie werden während eines Hilfseinsatzes vor allem menschlich wertvolle Erfahrungen machen und mit der Gewissheit wieder nach Hause reisen, sinnvolle Hilfe für die Menschen in Nyabondo und/oder für die Slumbewohner in Nakuru oder Nairobi geleistet zu haben.
1. Impfprogramm
- Gelbfieber
- Typhus
- Hepatitis A + B
- Malariaprophylaxe (Lariam® oder Malarone®)
(Malarone® nach Meinung der kenianischen Ärzte für Nyabondo besser als Lariam® geeignet)
Malarone ist allerdings nur für einen Aufenthalt von < 28 Tagen geeignet, wer länger bleibt und die ganze Zeit abgeschirmt sein möchte, sollte besser Lariam nehmen.
Wichtig: viel trinken - jeweils aktuelle Beratung bei Tropenimpfstelle sinnvoll
2. Anreise
Bitte lesen Sie im Internet die aktuellen Empfehlungen des Auswertigen Amtes nach.
Die Reise und Flugkosten ändern sich ständig, deshalb aktuelle Informationen mindestens 3 Monate vor der Reise einholen und gründlich recherchieren, am besten aber die Flüge so bald wie möglich reservieren lassen. Bitte vor dem Buchen der Flüge von Nairobi nach Kisumu und zurück mit uns die Einsatzorte zeitlich festlegen.
Beratung und Buchung über Flugbörse oder Kirchliches Reisebüro Raptim in Aachen. Bei Raptim angeben, dass Sie einen Hilfseinsatz in einem Missionskrankenhaus durchführen. Günstige Flüge nach Nairobi bzw. über Nairobi nach Kisumu (kein Direktflug möglich) kostet von Frankfurt aus ca. 700 - 850€ (jahreszeitliche Schwankungen). Bitte holen Sie sich verschiedene Angebote ein.
- Selbst recherchieren lässt sich sehr schön im Internet (z.B. www.all-asia.de als sehr preiswerter Anbieter). Hier lassen sich die aktuell günstigsten Flugpreis und noch freie Kapazitäten nach Nairobi sehr schnell herausfinden und gleich buchen.
- Möglichst bei geplantem Weiterflug nach Kisumu vermeiden, abends in Nairobi anzukommen (Flughafen ist bis auf Diebstahlgefahr sicher, aber langweilig. Nairobi ist nachts sehr unsicher, Transfer nach Nairobi + Hotel kann sehr teuer werden).
- Bitte die Rückflüge bei den jeweiligen Fluggesellschaften in Kenia rückbestätigen lassen. Das gilt auch für den Inlandsflug von Kisumu nach Nairobi (bei Kenyan Airways in Kisumu möglich).
- Bitte auf den Internetseiten der gebuchten Fluggesellschaft über die aktuelle Höchstgrenze für Freigepäck informieren (Tipp: bei KLM und BA darf eine Einzelperson z.Zt. 2 x 23 kg + 12 kg Handgepäck mitnehmen).
Bisher ging es nicht, toleriertes Übergepäck (>20kg) vorher mit Fluggesellschaften auszuhandeln.
Bisher gelang es uns aber fast immer, nach mitunter zähen Verhandlungen beim Einchecken auch mit den Vorgesetzten der Damen und Herren hinter dem Schalter, Nachzahlungen zu vermeiden.
Wenn es sich einrichten lässt, ist es gut einen extra Koffer zu packen, auf den man notfalls verzichten kann. Falls Sie sich zum Flughafen bringen lassen können, kann dieses Übergepäck dann vom Begleiter wieder mit nach Hause genommen werden. - Bitte bei Sr. Lawrencia und Sr. Carmelina in Nyabondo die Ankunftszeit in Kisumu durch den Vorgänger und schriftlich per E-Mail und SMS mitteilen, so dass Sie vom Flughafen Kisumu abgeholt werden.
Bei einem Einsatz in Kasarani holt Sie Sr. Victorina bzw. Patrick Ikiki vom Flugplatz in Nairobi ab, wenn sie durch Sie informiert wurde (E-Mail, Handy). - Da es in letzter Zeit Unstimmigkeiten zwischen ihm und Einsatzleistenden gab, haben wir folgende Preise ausgehandelt:
Einfache Fahrt vom Flugplatz nach Kasarani bzw. zurück: 1.500 KeSh
Direkte Fahrt vom Flugplatz oder von Kasarani nach Nakuru: 7.500 KeSh
Fahrt von Nairobi nach Nakuru mit touristischen Abzweigen (ohne Kosten dritter Anbieter, wie z.B. Eintrittsgebühr für Nationalpark): 10.000 KeSh
Fahrt von Nairobi nach Sotik (Sr. Gracias Dispensary in Kaplomboi): 8.500 KeSh
Die Reisemöglichkeiten und Flugkosten ändern sich ständig, deshalb aktuelle Informationen mindestens 3 Monate vor der Reise einholen und gründlich recherchieren, am besten aber die Flüge so bald wie möglich reservieren lassen. Bitte vor dem Buchen der Flüge von Nairobi nach Kisumu und zurück mit uns die Einsatzorte zeitlich festlegen.
Beratung und Buchen über Flugbörse oder kirchliches Reisebüro Raptim in Aachen (0241-7507-02); bei Raptim angeben, dass Sie einen Hilfseinsatz in einem Missionskrankenhaus durchführen; Flüge nach Nairobi bzw. über Nairobi nach Kisumu (keine Direktflüge möglich); günstige Flüge von Frankfurt bis Kisumu und zurück kosten ca. 700 - 850 € (jahreszeitliche Schwankungen); Bitte holen Sie sich verschiedene Angebote ein.
3. Dokumente
- Reisepass (muss mindestens noch ein halbes Jahr gültig sein)
- Internationaler Impfausweis
- Approbationsurkunde
Vor Reisebeginn ist mit der AZHK eine schriftliche Vereinbarung zu unterzeichnen. Wenn uns Ihre Einsatzzeiten bekannt sind, wird Ihnen der Vertrag zugeschickt.
Für Kenia ist ein Visum (Touristenvisum) erforderlich, das bei der kenianischen Botschaft (60 €) in 10969 Berlin, Marktgrafenstr. 63, Tel.030-2592660 zu beantragen ist oder direkt bei der Einreise in Kenia am Flugplatz gekauft werden kann (20€ oder 25US-$ in bar). Wir empfehlen letzteres.
Von allen Dokumenten Kopien anfertigen und möglichst nur diese am Körper haben.
4. Nachweis einer gültigen Approbation
Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13
10115 Berlin
- Kopie der Approbationsurkunde
- Kopie des Personalausweises, bzw. Reisepasses
- Bestätigung über gültige Approbation von der jeweiligen LZÄK
Durch die BZÄK wird eine englischsprachige Bescheinigung ausgestellt, dass die/der einsatzleistende Zahnarzt/in approbiert ist.
Bitte beantragen Sie diese bei der
Ansprechpartnerin ist Frau Frey (030 - 400 05 152).
Legen Sie bitte dem formlosen Antrag folgende Unterlagen bei:
5. Sprache
Englisch ist neben Kiswahili Landessprache. Hier finden Sie einige nützliche Worte und Redewendung auf Suaheli, die die Verständigung während der Behandlung erleichtern können. Es ist ratsam, sich einige wenige Wörter wirklich vor dem Aufenthalt anzueignen, da beim Arbeiten am Patient nicht immer eine Sister vor Ort ist.
6. Zahlungsmittel
Am besten Visa-Card oder Master Card (Geldabheben am Automaten in Nairobi, Nakuru und Kisumu möglich), EURO und Dollar als Bar-Geld sinnvoll, aber nur um es in Keniaschilling umzutauschen. Der maximale Betrag zum Abheben beträgt bei den meisten Banken 200 €. Bei der Stanbic CfC Bank können auch 400 € auf einmal abgehoben werden. Dabei spart man sich die doppelten Bankgebühren.
7. Kleidung
Leichte und besonders für abends lange Kleidung (Malariaprophylaxe), Pullover, Regenschutz; (außerdem Autan o.ä., Moskitonetz für die Nacht), Taschenlampe, Stirnlampe zur Behandlung. Moskitonetze für die Nacht sind in allen 3 Stationen vorhanden. Auch eine Fliegenklatsche kann die Mückenjagd erheblich erleichtern.
8. Patientenbehandlungen + Prophylaxe
Das Behandlungsspektrum umfasst Füllungstherapie, Zahnsteinentfernung und Extraktionen und einfache Prothetik. Bitte möglichst auf risikoreiche Behandlungen (direkte Überkappungen, komplizierte Wurzelkanalbehandlungen, Composite im Seitenzahnbereich) verzichten, da die Kontrolle des Behandlungserfolges oft nicht mehr möglich ist.
Wer nicht genügend Erfahrung beim Extrahieren von Zähnen und in zahnärztlicher Chirurgie hat, sollte uns das mitteilen, so dass der Schwerpunkt des Einsatzes nach Information der kenianischen Projektpartner auf Füllungstherapie, Prävention und Mobiles in Schulen gelegt wird.
Bitte organisieren Sie regelmäßige Schulungen für das kenianische Personal der Dental Unit, um deren Ausbildungsstand zu erhöhen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich daran beteiligen möchten.
Durch sehr positive Erfahrungen auf den letzten Reisen, hat sich der zusätzliche Einsatz von Zahnmedizinischen Fachangestellten bewährt. Gerade Fachangestellte im Bereich Prophylaxe, können sinnvoll in den Arbeitsablauf vor Ort einbezogen werden. Leider haben nicht alle Teilnehmenden Ärzte die Möglichkeit von ihren eigenen Mitarbeitern begleitet zu werden. Für diesen Fall bemühen wir uns um Vermittlung. Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an uns. Auch der Hilfseinsatz als ZFA ohne deutschen Kollegen ist möglich und hilfreich, z. Bsp. auf dem Gebiet der Prophylaxe. Unsere kenianischen Kollegen sind es auch nicht gewohnt mit einer Assistenz zu arbeiten und so kann man als ZFA auf eine ergonomische und effektivere Behandlungsweise Einfluss nehmen sowie das notwendige Hygieneregime überwachen. Allerdings darf eine ZFA in Kenia wie in Deutschland keine Behandlungsmaßnahmen ausführen, das kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und würde auch das Ansehen unseres Vereins schädigen. Außerdem gilt für kenianische Patienten die gleiche Fürsorgepflicht wie für Patienten in Deutschland.
Trotz des großen Behandlungsbedarfs gewöhnen sich die Menschen nur langsam daran, zur zahnärztlichen Behandlung zu gehen. Sie war bisher kaum möglich und die Akzeptanz und ein guter Ruf sind genau so wichtig wie in unseren eigenen Praxen. In Nyabondo ist uns das mittlerweile gelungen.
Sehr effektiv sind in diesem Sinne Prävebtionsunterricht, Reihenuntersuchung und einfache Behandlung der Kinder in den Schulen des Nyabondo-Distrikts, in Nakuru und in Nairobi. Diese werden nach Absprache von den Franziskanerinnen und den Schulen geplant und gemeinsam mit uns durchgeführt. Hier ist ein Bestellsystem und echte Sanierung umsetzbar, daran besteht auch ein großes Interesse. Einheimische Schwestern wurden von uns gut zur Organisation und Assistenz ausgebildet. Besonders bemerkenswert sind ihre Vortragsfähigkeiten vor den zahlreichen Schulkindern. Bitte auf Einsätze in den Schulen drängen und Sr. Lawrencia daran erinnern.
Bei der Behandlung mit der mobilen Einheit direkt in Schulen (z.B. Amalgamfüllungen, Zahnsteinentfernungen und Extraktionen) müssen Behandlungslisten geführt werden, die vom Behandler auf die Richtigkeit geprüft und unterschrieben werden müssen, da diese die Voraussetzungen für die Übernahme der Behandlungskosten durch unsere AZHK sind, da von den Kindern oder deren Eltern nichts gezahlt werden kann.
Die Präventionsprogramme werden bisher besonders in Nyabondo durchgeführt, sollen aber auch in allen Stationen umgesetzt werden.
Wir haben eine zahntechnische Ausrüstung zur Herstellung von Kunststoffprothesen nach Nyabondo, Nakuru und Kasarani geschickt und begonnen, Afrikaner zum "Zahntechniker" auszubilden. Deren Ausbildung sollte jeder Zahnarzt vor Ort versuchen, fortzuführen. Kontrolle und kritische fachliche Begleitung aller prothetischen Arbeiten von der Planung und Abdrucknahme bis zur Eingliederung durch uns deutsche Zahnärzte ist unbedingt notwendig!
Ein bis zweimal pro Woche werden Mobiles durchgeführt. Diese sind sehr interessant und erlebnisreich. Hier können in den Schulen oder Dörfern Untersuchungen sowie notwendige Extraktionen und einfache Füllungen mit Hilfe der mobilen Einheit durchgeführt werden. Gute Vorankündigungen sind notwendig. Führen Sie besonders auf den Mobiles nur die Behandlungen durch, die sie auch bewältigen können.
Behandlungskosten: Die Patienten müssen für ihre Behandlungen nach ihren Möglichkeiten bezahlen, da es unser Ziel ist, dass die Kosten für Personal und Materialien in naher Zukunft durch das Krankenhaus selbst aufgebracht werden können. Die Behandlungskosten sind sehr niedrig. Oft werden die Kosten durch das kenianische Personal ausgehandelt (Nyabondo), was den Vorteil hat, dass die Patienten annähernd entsprechend ihres Geldbeutels zahlen und so auch sehr arme Menschen behandelt werden können.
Ausgemacht ist, dass kein Patient weggeschickt wird, nur weil er nicht bezahlen kann! Die Schwestern wissen besser als wir, wer trickst und wer wirklich arm ist.
9. Praxisausstattung
Die Praxis in Nyabondo ist im Februar 2009 mit einer neuen Behandlungseinheit mit luftgesteuertem Cartgerät ausgestattet worden, die die 8 Jahre im Einsatz gewesene Sirodont-Einheit abgelöst hat. Unterlagen über Bedienung und Pflege der Behandlungseinheit und der Geräte sind vor Ort. Das Personal ist eingewiesen. Bitte Wert darauf legen und kontrollieren, dass alles eingehalten wird. Verantwortlich für die Instandhaltung ist Sister Lawrencia. Sie hat auch Inventarlisten erstellt, die kontrolliert und aktualisiert werden sollten. Da im Krankenhaus in Nyabondo kein regelmäßiges Leitungswasser vorhanden ist, wird unsere Behandlungseinheit extra mit sauberen und keimfreien Wasser über einen Druckbehälter versorgt. Im April 2003 haben wir weitere Praxen in Asumbi und Kisii, 2- 3 Autostunden von Nyabondo entfernt, und im Februar 2009 im St. Monika Hospital in Kisumu eingerichtet. Ein Einsatz dort erfolgt nach Absprache mit den Franziskanerinnen. Zwei weitere Zahnarztpraxen sind in Kamplomboi (Sr. Gracias Dispensary in Kaplomboi bei Sotik) , ca. 3 Autostunden von Nyabondo in südöstlicher Richtung entfernt, und in St. Monica Hospital Kisumu aufgebaut worden.Kernstück sind jeweils auch hier neue brasilianische Einheiten. Den Dank von Sr. Gracia und der Leitung des St. Monica Hospitals und deren Einladung zur zahnärztlichen Arbeit dort möchten wir an alle weitergeben.
Jeder Zahnarzt sollte aufschreiben, was an Materialien oder Instrumenten fehlt und es dem AZHK- Büro bzw. dem Nachfolger mitteilen. Bitte unbedingt mitteilen, was menschlich und technisch gestört, gefehlt, nicht funktioniert hat und was verbesserungswürdig ist. Bitte auch defekte Teile mitbringen. Reparaturen sollten, wenn möglich, vor Ort selbst ausgeführt werden. Pläne der Behandlungseinheit und notwendige Werkzeuge und ein paar Ersatzteile sind vorhanden. Wenn die Reparatur nicht möglich ist, bitte ein Foto des Defektes machen, so dass uns die "Ferndiagnose" in Deutschland leichter fällt.
Es ist ratsam, sich eine E-mail- Adresse einzurichten, die man in Kisumu, evtl. auch in Sondu checken kann. Empfang mit dem Mobil-Telefon (Handy) ist fast überall möglich, mit deutscher Sim-Karte aber teurer. Für wenig Geld kann eine kenianische Telefonkarte erworben werden. Besonders per SMS lässt sich gut Kontakt nach Deutschland herstellen.
Bitte zur Sicherheit alles mitnehmen, was zum Selbstschutz vor Ansteckung dient: Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrille. Zur Instrumentendesinfektion verwenden wir Sekusept- Pulver, da brennbare Flüssigkeiten im Fluggepäck nicht erlaubt sind.
Wenn möglich Sekusept mitnehmen, wie auch Karpulenanästhetika (geringe Mengen – einfaches Anästhetika kann in Kenia preiswert gekauft werden) und Kanülen, ebenso Kanülen mit Lueransätzen 27S, 0,4 x 42mm, bitte auch Lindemannfräsen und evtl. Ihre Lieblingshebel zum Entfernen von Wurzeln mitnehmen.
Die Praxen sind mit ausreichend Materialien und Instrumenten ausgerüstet, so dass es z.B. auch nicht erforderlich ist, Composites mit zu nehmen. Bitte nehmen Sie nichts mit, was Sie nicht auch in Deutschland verwenden würden. Bitte auch Zahnbürsten und Zahnpasta (Probepackungen) mitnehmen, die selbst verteilt werden sollten. Die entsprechenden Firmen sponsern das normalerweise. Bitte auch Briefe und Geschenke selbst dem Empfänger übergeben. Es ist ratsam, eine durch uns auszustellende persönliche "CERTIFICATION OF DONATION" dabei zu haben, um bei der Einreise keine Probleme mit dem Zoll zu bekommen.
10. Adressen
Arzt- und Zahnarzthilfe Kenya e.V.
Bahnhofstraße 21
99610 Sömmerda
| Telefon: | 03634 621079 |
| Fax: | 03634 39313 |
| E-mail: | Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
11. Unterkunft und Verpflegung
Einfache aber ordentliche Unterkunft in allen Stationen, man wird "bekocht" und mit gutem Essen versorgt. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind dem Krankenhaus in Nyabondo bzw. Nakuru oder Kasarani zu bezahlen. Es ist täglich Markt in Nyabondo gegenüber dem Krankenhaus und es gibt gute Einkaufsmöglichkeiten in Kisumu, Nakuru und in Nairobi. Wäsche wird normalerweise selbst von Hand gewaschen oder man fragt in den Krankenhäusern nach, ob Frauen vor Ort sind, die dankbar sind, sich etwas Geld hinzuverdienen zu können. (~200 KSh pro Ladung)
12. Spendenbescheinigungen
- alle Reisekosten in Deutschland (Bahn, Flug) und in Kenia
- Sonstige Aufwendungen, die direkt mit der Auslandstätigkeit im Zusammenhang stehen (z.B. Impfkosten)
- Übernachtungskosten lt. Originalbeleg, maximal in Höhe der gesetzlichen Pauschale
- Verpflegungspauschale in Höhe der aktuell gesetzlichen Festlegung.
- für Sachspenden (Instrumente, Materialien usw.) zum Zeitwert; sie dürfen dann nicht als Praxisausgabe gebucht sein
- Detaillierte Abrechnungsmodalitäten siehe „Reisekostenabrechnung“
Die/der Einsatzleistende hat lt. unterzeichneter Vereinbarung Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Da es sich um ein mildtätiges Projekt handelt und der Verein bestrebt ist, die erhaltenen Spendengelder direkt in den Hilfsprojekten in Kenia einzusetzen, bitten wir die Einsatzleistenden, auf den Erstattungsanspruch zu verzichten. Wenn dem Verein diese Verzichtserklärung vorliegt (wird mit der Vereinbarung zugeschickt), können wir für entstandene Aufwendungen im Rahmen des Hilfseinsatzes eine Spendenquittung ausstellen. Dazu sind die entsprechenden Nachweise (Rechnungen, Belege mit Datum und Verwendungszweck) einzureichen. Es muss ersichtlich sein, dass diese im direkten Zusammenhang mit der Arbeit des Vereins stehen.
13. persönliche Sicherheit, Vorsichtsmaßregeln
Wachdienst im Krankenhaus rund um die Uhr, bisher wurde niemand im Krankenhaus bestohlen, aber zur Sicherheit Geldreserven, wichtige Dokumente, Flugtickets u. ä. in einem Umschlag bei Sr. Carmelina (Nyabondo), Sr. Esther (Nakuru) bzw. Sr. Clare (Kasarani) hinterlegen. Man kann sich außerhalb des Krankenhauses in Nyabondo und Kasarani tagsüber frei bewegen (bei Dunkelheit im Krankenhausgelände aufhalten oder zumindest Begleitung durch einen vertrauten Afrikaner haben, was in der Regel auch angeboten wird).
Besonders für Großstädte (vor allem Nairobi) gilt: immer wachsam sein, möglichst nicht allein in gefährliche Stadtbereiche gehen, wenig Geld in möglichst versteckten Taschen bei sich haben und evtl. Notobulus für Straßendiebe in der Hosentasche. Vorsicht vor Taschendieben! In Nairobi nicht bei Dunkelheit auf der Straße herumlaufen, falls Taxitransport vom Flughafen Nairobi in das Zentrum notwendig ist, genau das Auto und Fahrer (nebst zugehöriger Papiere) in Augenschein nehmen, im Zweifel bei verlässlichen Afrikanern nachfragen (z.B. Sicherheitspersonal) oder auf dem Flughafen bis zum Anschlussflug bleiben. Es ist sinnvoll, etwas Kleingeld lose in der Tasche zu haben, um bei kleinen Handreichungen wie Koffertragen, Ausflugsbegleitung usw. davon ein "Trinkgeld" zu geben ohne eine Einblickchance in seinen wahren Besitz (Portemonnaie) zu geben - sonst wird man gerne "begleitet" bis geteilt ist. Neue, wertvolle Kleidung, Schmuck, Uhren usw. führen auch zu übergroßer "Anhänglichkeit" - deshalb unbedingt vermeiden - gleiches gilt leider manchmal auch für oben erwähntes "Sicherheitspersonal"!)
Bei touristischen Ausflügen ist Begleitung durch Afrikaner sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. (sie kann sehr amüsant sein und man kommt der fremden Welt sehr viel näher - sie ist aber (s. o.) in der Stadt "trinkgeldpflichtig").
Nehmen Sie nur das nach Afrika mit, was unbedingt nötig ist. Es lässt sich sicher auf Schmuck o.ä. verzichten. Bisher ist, bis auf einen Zwischenfall, bei dem die Betroffenen Gott sei Dank ohne Personenschaden heraus gekommen sind, noch niemand von uns in den zurückliegenden sechs Jahren etwas passiert.
Wenn man auf Angestellte des Krankenhauses zugeht, wird vieles einfach.
Allgemein gilt: Mit gesundem Misstrauen und vernünftigem Verhalten kann man ohne ständige Angst gefährlichen Situationen aus dem Wege gehen. Man wird die Feststellung machen, dass die meisten Schauergeschichten über Afrika Ausnahmesituationen gelten, mit denen man nicht in Berührung kommt. Auch in Frankfurt, Berlin oder Leipzig kann man in den entsprechenden Stadtvierteln in Gefahr geraten.
14. Auto
Unsere AZHK hat dem Krankenhaus Nyabondo einen Toyota- Kleinbus für dringend notwendige Fahrten und für unsere mobilen Einsätze gekauft. Nach Absprache mit der Krankenhausleitung kann dieses Fahrzeug auch von uns deutschen Zahnärzten und Ärzten für Ausflüge genutzt werden. Um das Fahrzeug lange funktionstüchtig zu halten und aus Sicherheitsgründen darf es nur durch einen Fahrer des Krankenhauses gefahren werden. Zur Deckung der Unkosten sind bei privaten Fahrten bitte 1.000 KSh pro Tag für das Fahrzeug, die Benzinkosten an die Franziskanerinnen und an den Fahrer ca. 500 KSh pro Tag zu zahlen. Falls eine Reifenpanne während einer Privatfahrt passiert, bitte auch die Kosten tragen.
15. Geschenke
Da große Armut herrscht, sind alle Arten von Geschenken (besonders für Kinder) herzlich willkommen (z.B. Stifte, Seifenblasen, Luftballons, Malbücher). Möglichst Koffer und Sachen mitnehmen, von denen man sich trennen kann. Es ist auch angenehm, mit wenig Gepäck nach Hause zu fliegen.
16. Malaria und AIDS
Ein nahezu hundertprozentiger Schutz vor Malaria (Aussage der kenianischen Ärzte) ist möglich bei Einhaltung folgender Punkte: medikamentöse Malariaprophylaxe (Malarone® oder Lariam®), Schlafen unter einem Moskitonetz, Tragen von langer, heller Kleidung, besonders abends und nachts, Benutzung von Autan o. ä., Mücken im Zimmer bekämpfen, jedoch hält sich deren Zahl in Nyabondo und Nairobi in Grenzen.
Laut UN- Statistiken sind ca. 15% der Kenianer HIV-positiv. Diese Zahl ist mindestens auch für Nyabondo anzunehmen, aber keiner kennt die tatsächliche Infektionsrate. Jeder Patient muss als potentiell HIV- infiziert angesehen werden. Unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (doppelte Handschuhe - am besten Biogel-Handschuhe zum ständigen Tragen während der Arbeit mitnehmen und einfache Handschuhe drüber ziehen), Mundschutz, Schutzbrille- auch für Assistenz) ist das Risiko sich zu infizieren nahezu ausgeschlossen. Bisher ist weltweit kein einziger Fall einer HIV-Infektion eines Zahnarztes oder seiner Assistentinnen durch den Patienten bekannt. Die Übertragung selbst bei perkutanem Kontakt mit HIV-infiziertem Blut durch eine Nadelstichverletzung ist möglich, aber eher unwahrscheinlich (vgl. ZM 96, Nr. 21, 01.11.2006, S. 50-57). Der Kontakt mit Speichel eines HIV- Infizierten ist vermutlich unbedenklich, da die Viruskonzentration zu gering ist und Bestandteile des menschlichen Speichels das HI- Virus inaktivieren. Bitte lesen Sie in dem genannten Artikel in der ZM nach.
Trotzdem muss unsere Sicherheit ganz oben anstehen. Zur Postexpositionsprohylaxe nach z.B. einer Stichverletzung mit einer infizierten Kanüle oder während der Extraktion mit einem Hebel (Arbeitsschutzvorschriften beachten: z.B. gebrauchte Kanüle immer mit einer Hand in Schutzhülle „einfädeln“, immer Tupfer vor den Finger legen zum Schutz bei evtl. Abrutschen mit Hebel, bei Injektion Wange oder Zunge mit dem Spiegel und nicht mit dem Finger weghalten!) sind die Medikamente Lamivudine/ Zidovine- Tabletten vor Ort (in Nyabondo im Gästehaus und im Mobilekoffer). Bitte nach der Ankunft das Vorhandensein und Verfallsdatum der Medikamente kontrollieren. Bei einer eventuellen Verletzung sind folgende Sofortmaßnahmen notwendig: Blutung provozieren, evtl. chirurgische Intervention, Sofortdesinfektion der Wunde mit 80%-igem Alkohol, intensive aseptische Spülung bzw. Anlegen eines aseptischen Wirkstoffdepots und danach sofort die medikamentöse Postexpositionsprophylaxe beginnen. Das Einnehmen des Combivir ist nur sinnvoll, wenn sofort und so früh wie möglich damit begonnen wird, mindestens 24 Stunden nach der Verletzung, am besten schon innerhalb von einer Stunde. Wenn Blutspritzer in die Augen kommen, das eigentlich beim Tragen einer Schutzbrille nicht passieren kann, sofort die Augen mit jodhaltigen Augentropfen desinfizieren. Bitte immer den Namen des Patienten notieren und sofort einem HIV- Test zuführen. Im Zweifelsfall ist es besser sofort mit der Einnahme der PEP- Medikamente zu beginnen. Fordern Sie bitte auch zu dieser Problematik weiteres Informationsmaterial an.
Bitte auch das kenianische Personal immer wieder auf den eigenen Schutz hinweisen.
17. Versicherungen
Bitte klären Sie, ob Ihre Krankenversicherung eventuelle Behandlungskosten in Kenia abdeckt und inwieweit ein notwendiger Rücktransport im Krankheitsfall abgesichert ist. Sie sollten selbst entscheiden, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist. Durch unseren Verein ist das nicht abgedeckt. Prüfen Sie auch, ob Ihre berufliche Haftpflichtversicherung auch für das Ausland gilt.
18. Berufsunfallversicherung
Für die Dauer des Hilfseinsatzes in Kenia kann man über den Verein bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine freiwillige Unfallversicherung abschließen, die wir für ihre und unsere Sicherheit erforderlich halten. Ähnlich wie in Deutschland werden dadurch Unfälle und Erkrankungen, die direkt mit der Arbeit während des Hilfseinsatzes im Zusammenhang stehen, versichert (Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen, Wegeunfälle).
Die Beiträge belaufen sich auf 12 € je angefangenen Monat der Dauer des Hilfseinsatzes. Bitte geben Sie uns vor Reisebeginn schriftlich (Fax oder E-Mail) Bescheid, wenn wir Sie bei der Berufsgenossenschaft anmelden sollen. Dazu brauchen wir auch Ihr Geburtsdatum. Damit die Spendengelder für unsere Projekte verwendet werden können, bitten wir Sie, die Kosten dieser Versicherung selbst zu tragen.
19. AIDS- Projekt- Witwendorf St. Monica
Wir unterstützen das Krankenhaus bei der Aidsbekämpfung, vor allem Selbsthilfeprojekte von ca. 1.000 Witwen, die sich in zur Zeit 40 Gruppen organisiert haben. Infos sind erhältlich auf unserer Website. Es wäre gut, wenn Sie uns hier aktiv bei der Organisation unterstützen.
20. Patenschaftsprojekt
Durch die AIDS-Pandemie wächst die Zahl der (gesunden) AIDS-Waisen in Afrika unerbittlich. Um den Waisenkindern in unserem Betreuungsgebiet eine Zukunftschance zu geben, vermitteln wir seit Dezember 2001 persönliche Patenschaften, durch die den Kindern regelmäßiger Schulbesuch ermöglicht werden soll. Auch hier ist aktive Unterstützung vor Ort und zu Hause erwünscht. Wenn Sie sich für ein Patenkind entscheiden, raten wir dringend, ein Kind von unserer Dringlichkeitsliste zu unterstützen, die in Zusammenarbeit mit den Witwen und Nonnen erstellt wurde. Bitte sagen Sie evtl. in Kenia auf Sie zukommenden Bittstellern, dass Sie so verfahren. Nähere Informationen sind auf unserer Website zu finden.
21. Trinkgelder
Trinkgelder werden üblicherweise für z.B. private Fahrdienste und für die Angestellten der Küche erwartet und sind natürlich gerechtfertigt. Entscheiden Sie selbst über die Höhe, doch beachten Sie bitte, dass ein EURO (100 KSh) für viele der Verdienst eines Tages ist. 20-50 KSh für kleinere Dienste sind angemessen.
22. touristische Möglichkeiten
Es gibt zahlreiche interessante Ausflugsmöglichkeiten, z.B. Naturschutzparks wie der Kakamega-Forest, Massai-Mara, Nairobi Nationalpark, Nakuru-Nationalpark oder der Victoriasee. Sprechen Sie die Afrikaner darauf hin an und sie werden bei der Organisation von Ausflügen behilflich sein. (Internetadressen: Reseführer Online, Marco Polo Kenia)
Ein Verlässlicher Partner ist:
Patrick Ikiki
Tel.: (+254-1769674721 oder +254-733 572806)
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Website: www.doyensafaris.co.ke
23. Bericht
Nach Rückkehr kurzer (oder auch ausführlicher) Bericht über die Tätigkeit, evtl. auch mit Fotos und statistischen Angaben und das Ausfüllen des Einsatzfragebogens erwünscht. Mitteilung über den Zustand der Behandlungseinrichtung, die Kooperation des Krankenhauses und Verbesserungsvorschläge. Bitte veröffentlichen Sie auch einen Bericht über Ihren Einsatz in Ihrem Landeszahnärzteblatt und evtl. auch einen Artikel in Ihrer regionalen Presse, um unsere gemeinsame Arbeit für Kenia zu fördern.



